Beratung für Gewaltbetroffene

Betroffene*r einer Straftat wird man unverhofft und ohne Schuld. Solch ein Erlebnis kann erhebliche psychische, soziale und materielle Folgen auslösen. Betroffene, Angehörige und Zeug*innen erfahren über unsere Beratungsstelle die notwendige Zuwendung und Unterstützung.

Spezialisierte Fachkräfte beraten, betreuen und begleiten Betroffene vorurteilsmotivierter Gewalt und Diskriminierung sowie Betroffene von Konflikten und Gewalt im Bereich Migration. Zudem stehen sie Kindern und jungen Menschen in Betroffenen- und Zeug*innensituationen, deren Angehörigen sowie ihrem sozialen Umfeld zur Seite.

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    Hinweis: Informationen zur Beratung für Gewaltbetroffene in verschiedenen anderen Sprachen finden Sie in unserem Infoflyer.

    Note: You can find information on victim counseling in various other languages in our information flyer.

    • Menschen, die aufgrund rassistischer, antisemitischer Motive, aufgrund ihrer Wohnungslosigkeit oder die aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit, sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, ihrer Behinderung, ihrer politischen Einstellung oder ihres Engagements gegen rechts von verbaler und körperlicher Gewalt bzw. Diskriminierung betroffen sind
    • Betroffene von Konflikten und Gewalt, im Bereich Migration (häuslicher Gewalt, ehrbezogene Gewalt Zwangsheirat, bei interkulturellen/interreligiösen Konflikten)
    • Kinder und junge Menschen in Betroffenen- und Zeug*innensituationen (bei Konflikten und Gewalt im Schulalltag, im Freizeitbereich sowie in familiären Zusammenhängen)
    • deren Angehörige, Umfeld und Zeug*innen

    Unabhängig vom Tathintergrund stehen wir für eine erste Beratung und fachgerechte Vermittlung zu relevanten Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

    • die psychosoziale und rechtliche Situation von Gewaltbetroffenen und sensibilisieren die Öffentlichkeit für deren Belange. Dies ist auch Inhalt unserer:
    • Schulungen für Fachkräfte und andere Multiplikator*innen.
    • der Klärung der rechtlichen Situation
    • der psychischen Verarbeitung
    • dem Aufbau von Opferschutz
    • bei Kontakten mit Behörden und der Durchsetzung von Ansprüchen
    • der Organisation von finanzieller Unterstützung

    WIE HILFT DER OPFERFONDS?

    Mit dem Opferfonds unterstützt die RAA Leipzig e.V. seit 2021 Betroffene rechtsmotivierter, rassistischer Gewalt und Diskriminierung sowie Betroffene von Konflikten und Gewalt im Bereich Migration – schnell und unbürokratisch mit finanziellen Mitteln.

     

    WIE KANN ICH SPENDEN?

    Durch Ihre Spende können Sie aktiv helfen und so Tatfolgen für die Betroffenen mindern!

    Spendenkonto:

    Kontoinhaber: RAA Leipzig e.V.
    IBAN: DE08 8306 5408 0004 2940 92
    BIC: GENO DEF1 SLR
    Deutsche Skatbank
    Verwendungszweck: Opferfonds

    Auf Anfrage senden wir Ihnen gern eine Zuwendungsbestätigung zu. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf.

    Wir freuen uns über jede Zuwendung.

    Vielen Dank für Ihre Solidarität und Unterstützung!

     

    ÜBER DIE HINTERGRÜNDE

    In der täglichen Arbeit der Beratung für Gewaltbetroffene der RAA Leipzig e.V. zeigt sich, dass mit dem Wachsen der Stadt Leipzig auch in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Konfliktpotentiale entstehen, die dazu führen, dass Menschen beleidigt, gedemütigt und ausgegrenzt werden und damit im Zusammenhang auch körperliche und seelische Verletzungen erfahren. Kennzeichnend ist dabei, dass derartige Erfahrungen bei einem großen Teil der ratsuchenden Personen zum festen Bestandteil ihres alltäglichen Lebens geworden sind. Im Jahr 2020 wurden für die kreisfreie Stadt Leipzig insgesamt 68.677 Straftaten erfasst (vgl. Polizeidirektion Leipzig, „Sicherheitslage 2020“). Jede vierte Straftat in Sachsen geschieht in der Stadt Leipzig, damit bleibt sie Kriminalitätsschwerpunkt. Die Polizeidirektion Leipzig geht jedoch diesbezüglich von einer hohen Dunkelziffer aus.

    Konflikte und Gewalt prägen dabei auch nach wie vor alle Bereiche des Migrations- und Integrationsprozesses. In diesem Zusammenhang kommen Ratsuchende vor dem Hintergrund des Erlebens rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt und Diskriminierung in unsere Beratungsstelle, aber auch aufgrund von häuslicher Gewalt, interkultureller und interreligiöser Konflikte sowie Konflikten innerhalb der Communities.

    Betroffene von Gewalt benötigen Schutz und Unterstützung bei der Überwindung der seelischen, körperlichen und der teils erheblichen sozial-ökonomischen Folgen. Genau an dieser Stelle soll der Opferfonds der RAA Leipzig zeitnahe, unkomplizierte, unbürokratische Unterstützung gewährleisten – so beispielsweise für die Wiederbeschaffung beschädigter Kleidung und persönlicher Gegenstände, für Zuzahlungen für Krankentransport, Heil- und Krankenbehandlung, für die Organisierung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen, wie die Unterbringung in entsprechenden Einrichtungen, für einen notwendigen Umzug aufgrund bestehender Gefährdung, für die Abdeckung von Anwalts- und Gerichtskosten und für Fahrtkosten zum Arzt sowie zu Behandlungs- und Betreuungseinrichtungen.

     

    FALLBEISPIELE

    AUS UNSERER BERATUNGSPRAXIS

    Jamila L., 22 Jahre: Was das konkret bedeutet, zeigt das Beispiel der 22jährigen Jamila L.* Sie lebte mit ihrem damaligen Lebensgefährten gemeinsam in einer Wohnung, als sie von diesem schwanger wurde. Seine schon vorher auftretenden Aggressionen wurden zunehmend unkontrollierbarer und gefährlicher. Nachdem er Vanessa L. nicht nur körperlich angegriffen hatte, sondern auch explizit androhte, das Kind in ihrem Bauch umzubringen, floh sie. Über verschiedene Stationen suchte sie letztlich ein Frauenhaus in Leipzig auf, um hier Zuflucht zu finden und fand Unterstützung durch unsere Beratungsstelle. Nach einiger Zeit wurde ihr die Streichung des Unterhaltsvorschusses für das Kind angedroht, wenn sie den Kindsvater nicht zur Zahlung von Unterhalt auffordern bzw. nicht hinsichtlich der Erbringung von Angaben zur Vaterschaft und Benennung personenbezogener Daten mitwirken würde. Damit aber wäre ihrem Bedroher und Aggressor ihr Wohnort bekannt geworden, womit erneut Gefahr für Leib und Leben für sie und ihr Kind hätte entstehen können. Jamila L. stand vor einer komplexen Rechtssituation, die durch kostenlose Rechtsberatungen oder einen Beratungsscheck aus speziellen Opferfonds nicht gemeistert werden konnte. Für eine einzelfallbezogene Rechtsberatung fehlte ihr das Geld – wir konnten aushelfen. Die anwaltliche Betreuung konnte mit ihr kompetent durch die verschiedenen Rechtsgebiete von Familienrecht, Sozialrecht und Strafrecht navigieren. Jamila L. wäre sonst an dieser Situation, noch unter den Gewaltfolgen zu leiden und sich und ihr Kind erneut in Lebensgefahr zu sehen, zerbrochen.

    Anna M., 26 Jahre: Ein zweiter Fall aus unserer Beratungsarbeit der jüngsten Zeit verdeutlicht die rechtliche Komplexität unserer Einzelfallhilfe: Die 26jährige Anna M. wendete sich an uns, nachdem ihr Kind vom Vater in dessen Heimatland entführt worden war. Sowohl für die Mutter als auch für das vierjährige Kind bedeutete dies eine unermesslich traumatisierende Erfahrung und eine Gefährdung des Kindeswohls. Schon zur Sensibilisierung und Motivation des Vaters, mit dem Kind zurückzukehren, war eine anwaltliche Einflussnahme auf den Vater ebenso erforderlich wie eine umfassende rechtliche Aufklärung der Mutter. Dies beinhaltete auch die Erarbeitung eines Strategieplanes, um das traumatisierte Kind zurückzubringen. Da sich das Herkunftsland des Vaters nicht dem Haager Abkommen angeschlossen hatte, gab es keinen Weg über behördliche Hilfe, das Kind zurückzubekommen. Zudem wurden verschiedene Rechtsgebiete berührt, das Familienrecht, das internationale Kindschaftsrecht und das Strafrecht sowie das allgemeine Zivilrecht. Die Expertise einer kostenlosen rechtlichen Erstberatung konnte die anstehenden, komplexen Fragen nicht klären. Für eine fachspezifische Beratung fehlten Anna M. die Mittel. Unsere Gutscheine für einzelfallbezogene Rechtsberatungen zu Straf- und Familienrecht ermöglichten ihr Orientierung in Fragen von Zeugenaussagen, Nebenklägerschaft, Sorgerecht und außergerichtliche Interventionen (u.a. Mediation) in Bezug die Motivation des Kindesvaters und seiner Familie, das Kind freiwillig herauszugeben.

    Ayo A., 21 Jahre: Ein letztes Beispiel führt in die Bandbreite unserer Einzelfälle ein: Die 21jährige Ayo A. wohnte in einer Leipziger Unterkunft für Geflüchtete. Nachdem sie sich als transweiblich outete, schlugen ihr im Wohnumfeld wie auch von Seiten eines bis dahin guten Freundes, Herr K., queerfeindliche Ressentiments entgegen. In der Unterkunft fühlte sich Ayo A. zunehmend hilf- und schutzlos. Während eines Treffens mit Herr K. verurteilte dieser sie im Namen seiner Religion und beleidigte sie. Frau A. wehrte sich daraufhin verbal, die Situation eskalierte hin zu Handgreiflichkeiten, aufgrund derer Passant*innen die Polizei riefen.

    Mit einer Vorladung zur Polizei als Beschuldigte meldete sich Frau A. im Herbst 2025 in unserer Beratungsstelle. Sie wurde bei der Polizei gleichzeitig als Beschuldigte und als Geschädigte geführt. Diese Situation erzeugte bei Frau A. enorme Unsicherheit und eine starke psychische Belastung. Nötig war jetzt eine schnelle und sachkundige anwaltliche Einschätzung. Denn es stellten sich Fragen wie: Soll Ayo A. von der Möglichkeit Gebrauch machen, schriftlich auszusagen oder wäre eine mündliche Vernehmung vorteilhafter? Welche Aussagen sollte sie als Beschuldigte treffen und welche nicht? Wie könnte Sie die Beleidigungen durch K. gerichtsfest nachweisen?

    Diese juristische Fachexpertise können und dürfen wir als Beratungsstelle nicht geben. Durch einen von uns ausgestellten Gutschein für eine anwaltliche Erstberatung konnte Frau A. zügig Antworten auf diese Fragen erhalten. Nur mit der anwaltlichen Unterstützung konnte eine Unterlassungsaufforderung an K. gesendet werden, in der er darauf hingewiesen wurde, dass weitere Bedrohungen oder Diskriminierung zu neuen Anzeigen führen würden. Ayo A. ist Analphabetin und lebte ohne Familie in Deutschland. Ihre psychische Gesundheit war seit vielen Jahren aufgrund depressiver Episoden instabil. Ohne den Zugang zu einer Rechtsberatung hätte Sie ihre Position als Betroffene von Gewalt nicht behaupten können. Nur im Zusammenspiel unserer Beratungsstelle mit einer präzisen und fallspezifischen Rechtsberatung konnte sie die Gewalt- und Ohnmachtserfahrung bearbeiten und letztlich erfolgreich überwinden.

    Deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung

    Wir beraten und begleiten täglich Menschen, die von individuellen und persönlichen Geschichten der Gewalt gezeichnet sind. Für sie ist ein schneller und unkomplizierter Zugang zu Rechtshilfe unverzichtbar. Zahlungsstarke Klient*innen bringen entsprechende Finanzressourcen dafür selbst mit. Aber bei vielen Einzelfällen wie Jamila L., Anna M. oder Ayo A. wäre eine fallspezifische Rechtsberatung am Geld gescheitert. Gerechtigkeit darf nicht vom Geldbeutel abhängen.

    Unser Infoflyer

    Hier können Sie sich unseren Infoflyer der Beratung für Gewaltbetroffene als PDF-Datei runterladen.

    Download-Icon orange

    Ansprechpartner*innen

    Diana Eichhorn

    Leitung Beratung für Gewaltbetroffene

    Tel.: 0341 33203970
    Mobil: 0176 84363398
    Fax: 0341 25697010
    E-Mail: bfg@raa-leipzig.de

    Kristin Weck

    Fachkraft Beratung für Gewaltbetroffene

    Tel.: 0341 33203970
    Mobil: 0176 21282083
    Fax: 0341 25697010
    E-Mail: bfg@raa-leipzig.de

    Victor Fechter

    Fachkraft Beratung für Gewaltbetroffene

    Telefon: 0341 33203970
    Mobil: 0176 21282522
    Fax: 0341 25697010
    E-Mail: bfg@raa-leipzig.de

    Öffnungszeiten:

    Aufgrund gestiegener Beratungsanfragen müssen unsere freien Sprechzeiten leider wegfallen.

    Bitte vereinbaren Sie mit uns vorab einen Termin per Mail, Telefon oder in unserer Anmeldesprechstunde donnerstags, von 16-17 Uhr

    (Beratungen finden in der Anmeldesprechstunde nicht statt.)

    Regelmäßige Sprechzeit:

    Jeden 1. und 3. Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Vereins Internationale Frauen e.V., Konradstraße 60 a, 04315 Leipzig

    Sprechzeit nach Terminvereinbarung per Mail, Telefon oder in der Anmeldesprechstunde:

    Jeden Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr am Amtsgericht Leipzig, Zimmer 443, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
    Tag und Uhrzeit je nach Anmeldung flexibel bei perspectives, im Allee Center, Ludwigsburger Straße 9, 04209 Leipzig, 1. OG direkt neben Saturn

    Aktuelles

    Neues und Interessantes aus dem Bereich der Beratungsstellen

    Beratungsstellen, RAA allgemein

    Beratung für Gewaltbetroffene: Spendenaufruf

    Deine Spende = ihr Recht ! Nach 25 Jahren erfolgreicher Arbeit mit Gewaltbetroffenen hat die Stadt Leipzig unserer Beratungsstelle die Förderung der Rechtshilfe vollständig gestrichen. Dies bewirkt einen massiven Einbruch der Qualität unserer Unterstützungsarbeit, insbesondere…
    >> mehr erfahren
    Beratungsstellen, Jobs, RAA allgemein

    Salve: Ehrenamtliche Sprachtrainer*in gesucht

    Deine Chance, etwas zu bewegen Unsere Beratungsstelle sucht Unterstützung im Bereich der ehrenamtlichen Sprachtrainings für Deutsch (Ausschreibung hier). Wir suchen Menschen, die sich engagieren wollen und ihre Interessen, Fähigkeiten und Persönlichkeit einbringen möchten. Jede Erfahrung…
    >> mehr erfahren

    Kontakt

    Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

    Informationen
    Beratung für Gewaltbetroffene

    Kochstraße 10,
    04275 Leipzig

    Tel.: 0341 33203970
    Mobil: 0176 84363398
    Fax: 0341 25697010
    E-Mail: bfg@raa-leipzig.de

    Sprechstunden:

    Bitte vereinbaren sie einen Termin mit uns per Mail, Telefon oder in der Anmeldesprechstunde Donnerstags in der Kochstraße 10

    Montag: 14:00 – 16:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung, Amtsgerichts Leipzig)

    Jeder 1. und 3. Mittwoch im Monat: 10:00 – 12:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Vereins Internationale Frauen e.V., Konradstraße 60 a, 04315 Leipzig

    Donnerstag: 16:00 – 17:00 Uhr (Hinweis: Dies ist eine Anmeldesprechstunde in der Kochstraße 10 und dient nur der Terminvereinbarung)

    sowie zeitlich flexibel nach Vereinbarung in den Räumen von Perspectve im Allee-Center, Grünau

     

    Beratung für Gewaltbetroffene

    Kochstraße 10,
    04275 Leipzig

    Tel.: 0341 33203970
    Mobil: 0176 84363398
    Fax: 0341 25697010
    E-Mail: bfg@raa-leipzig.de

    Sprechstunden:

    Bitte vereinbaren sie einen Termin mit uns per Mail, Telefon oder in der Anmeldesprechstunde Donnerstags in der Kochstraße 10

    Montag: 14:00 – 16:00 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung, Amtsgerichts Leipzig)

    Jeder 1. und 3. Mittwoch im Monat: 10:00 – 12:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Vereins Internationale Frauen e.V., Konradstraße 60 a, 04315 Leipzig

    Donnerstag: 16:00 – 17:00 Uhr (Hinweis: Dies ist eine Anmeldesprechstunde in der Kochstraße 10 und dient nur der Terminvereinbarung)

    sowie zeitlich flexibel nach Vereinbarung in den Räumen von Perspectve im Allee-Center, Grünau

     

    Partner*innen & Förder*innen

    Der Fachbereich Beratung für Gewaltbetroffene wird gefördert durch: